Wie kann ich Termine vereinbaren?
- Telefonisch, Kontaktformular der Website, per E-Mail, persönlich während der Büro-Öffnungszeiten
Wann muss meine Heilmittelverordnung („Rezept") in der Praxis sein?
- mindestens 1 Tag vor dem ersten Termin. Wir sind Verpflichtet, die Verordnung im Rahmen der Heilmittelrichtlinien zu prüfen; nur so ist eine Kostenübernahme sicherzustellen.
Was brauche ich für meinen ersten Termin?
- die Versichertenkarte, ein Laken/großes Handtuch, bequeme Kleidung und wenn vorhanden einen aktuellen Arztbericht.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Eigenanteil bei einem Rezept
- Im Falle einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Jedoch ist für die Heilmittelverordnung gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung festgelegt.
Wichtig: Dieser Beitrag ist beim ersten Behandlungstermin fällig.
Privatversicherte Patienten
- Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, ist es sicherlich sinnvoll, bei Ihrer Versicherung nachzufragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Privatpatienten inkl. Beihilfepatienten schließen mit uns einen Behandlungsvertrag ab, bei dem Sie die Honorarvereinbarung akzeptieren und damit die Preise.
Behandlungen nach einem Arbeitsunfall
- Behandlungen nach einem Arbeitsunfall werden bei Vorlage einer gültigen BG-Verordnung zu 100 % von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?
- Dieser muss mindestens (24h) vorher abgesagt bzw. umgeplant werden.
Was passiert, wenn ich die (24h) nicht einhalte oder einen Termin vergesse?
- Wenn dies passiert, stellen wir diesen in Rechnung. Der Termin auf der Verordnung wird dann nachgeholt.
- Es ist nicht möglich, für den nicht eingehaltenen Termin eine Unterschrift zu leisten.